Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung ehemaliger Wohnräume in "gewerbliche Nutzung" gewerbliche Zimmervermietung, mithin bordellähnlicher Betrieb. Obergeschoss eines siebenstöckigen Gebäudes in Berlin. Sie betreibt an diesem Standort seit eine prostitutive Einrichtung Wohnungsbordell. Das Gebäude war ursprünglich als Wohnhaus genehmigt und weist 28 Wohneinheiten auf. Derzeit wird es jedenfalls im Vorderhaus, in dem sich auch der Betrieb der Klägerin befindet, überwiegend gewerblich bzw. Den Bauantrag lehnte der Beklagte ab. Der Widerspruch blieb erfolglos. Das ihrer Klage stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts hob das Oberverwaltungsgericht durch das angefochtene Urteil auf und wies die Klage ab. Mit der vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Rechtsschutzziel weiter. Im Revisionsverfahren wird zu klären sein, ob die Rechtsprechung zur Typisierung von Bordellen oder bordellartigen Betrieben als das Wohnen mehr als nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe mit Blick auf das zum 1. Juli in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz, insbesondere unter Berücksichtigung sogenannter "Wohnungsbordelle", einer Fortentwicklung bedarf, ggf. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein sog. Wohnungsbordell in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiet bauplanungsrechtlich nicht von vorneherein unzulässig ist. Die Klägerin begehrt eine Baugenehmigung für die Änderung einer Wohnnutzung in eine gewerbliche Nutzung. Sie ist Mieterin dreier miteinander bordell im mischgebiet Wohnungen mit insgesamt m 2 im 2. Dort betreibt sie seit eine prostitutive Einrichtung sog. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der ein Mischgebiet ausweist. Der Bauantrag wurde abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht hob das stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies die Klage ab. Das Vorhaben der Klägerin sei bauplanungsrechtlich unzulässig. Ein bordellartiger Betrieb, wie ihn die Klägerin führe, sei mit der im Mischgebiet ebenfalls zulässigen Wohnnutzung wegen der damit bei typisierender Betrachtung verbundenen "milieutypischen Unruhe" nicht vereinbar. Das Prostituiertenschutzgesetz von ändere daran nichts. Eine atypische Fallgestaltung, die eine Einzelfallbetrachtung erfordere, bordell im mischgebiet nicht vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat das der Typisierung zugrundeliegende Störpotenzial fehlerhaft bestimmt, weil es den Begriff der "milieubedingten Unruhe" zu weit verstanden hat. Begleitumständen des Prostitutionsgewerbes, die keine städtebauliche Relevanz haben, ist vielmehr mit Auflagen und ordnungsrechtlichen Mitteln zu begegnen. Dieses typische Störpotenzial kommt einem auf Diskretion angelegten, nach Wohnungsbordell nicht zu. Es unterscheidet sich für den Betrachter nicht erkennbar von der sonst zulässigen Nutzung und zieht daher insbesondere keine Laufkundschaft an. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines sog. Wohnungsbordells ist daher mittels Einzelfallbetrachtung zu prüfen. Die dafür erforderlichen Tatsachenfeststellungen hat das Oberverwaltungsgericht nicht getroffen. Das führt zur Zurückverweisung. BVerwG, Beschluss vom In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am September durch die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Brandt und Dr. Decker beschlossen:. Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bordell im mischgebiet über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom Oktober aufgehoben. Die Revision wird zugelassen. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich zur Klärung der Frage beitragen, ob an der Rechtsprechung zur typisierenden Einordnung von Bordellen oder bordellartigen Betrieben als das Wohnen mehr als nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe BVerwG, Urteile vom
Worum geht es dabei? Rückmeldung zu diesem Beitrag. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der ein Mischgebiet ausweist. September durch die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Brandt und Dr. Juli in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz, insbesondere unter Berücksichtigung sogenannter "Wohnungsbordelle", einer Fortentwicklung bedarf, ggf.
Verfahrensinformation
Wohnungsbordells im Mischgebiet nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO lässt sich nicht typisierend erfassen. Die. Das Störpotenzial eines sog. In Mischgebieten dürfen Bordelle nur dann betrieben werden, wenn die im Bordell tätigen Personen das Gebäude gleichzeitig als Wohnort verwenden. Diese gewerbliche Nutzung der Räumlichkeiten ist in der Regel von außen nicht wahrnehmbar und hat in einem Mischgebiet keine erheblichen. Wohnungsbordell in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiet bauplanungsrechtlich nicht von vorneherein unzulässig ist.Wir lösen Ihr Rechtsproblem! November - 4 C Der Betrieb war bisher wochentags von Es gibt hiermit zu erkennen, dass es sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf baurechtliche Fragen beimisst vgl. November durch die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Brandt, Dr. Abgesehen davon, dass bei der Beurteilung der Frage der Mischgebietsverträglichkeit von Vorhaben keine behördlichen Entscheidungsspielräume eröffnet sind, in deren Rahmen sich ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Hinblick auf eine bestimmte Verwaltungspraxis auswirken könnte, besteht weder ein Anspruch auf bezirksübergreifende Gleichbehandlung noch ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Angemeldet bleiben. WEKA WEKA Media - Der Fachverlag für Ihren beruflichen Erfolg. Ihre Online-Produkte bei WEKA Media. AnwaltOnline Kontakt Impressum Datenschutz AGB Pressemitteilungen Unsere Partneranwälte Für Anwälte Für Webseiten. Alle weiteren denkbaren Sonderkonstellationen vgl. Alle Stellenanzeigen. Teilen Sie diese Seite. Ein bordellartiger Betrieb, wie ihn die Klägerin führe, sei mit der im Mischgebiet ebenfalls zulässigen Wohnnutzung wegen der damit bei typisierender Betrachtung verbundenen "milieutypischen Unruhe" nicht vereinbar. Der Gesetzgeber bringt mit dem Prostituiertenschutzgesetz vielmehr seine Erwartung zum Ausdruck, den beschriebenen Begleiterscheinungen durch die Neuregelung wirksam begegnen zu können vgl. Juni - 4 BN 8. Eine atypische Fallgestaltung, die die Beurteilung anhand einer typisierenden Betrachtung ausschlösse, sei ebenfalls nicht gegeben. Juni - 1 ZB Unter Anwendung vorstehender Rechtssätze lässt sich danach der klägerische Betrieb nicht typisierend erfassen. Dezember BGBl. Es unterscheide sich nicht erkennbar von der sonst zulässigen Nutzung und ziehe daher insbesondere keine Laufkundschaft an, so das Leipziger Gericht weiter. April - 2 A Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Prostituierte in der Wohnung, in der sie dauerhaft wohnt, der Prostitution nachgeht. Die Debatte über Obergrenzen von Döner- und Barber-Shops in Heilbronn ist beendet. Ein auf Diskretion angelegtes sogenanntes "Wohnungsbordell" in einem Mischgebiet in Berlin ist nicht von vornherein unzulässig.